Geplantes Baugebiet zwischen Erwitte und Bad Westernkotten

Bisher gab es in Bezug auf die Umsetzungen der Planungen für ein Baugebiet zwischen Erwitte und Bad Westernkotten in einigen Punkten Skepsis und Wieder, der sich insbesondere an folgenden Punkten festmachte:

– Ausbaukosten für die Zu- und Ablieferung des neuen Stalls am bisher vorgesehenen Standort (Ertüchtigung Brockmeiersweg und Bruchweg über eine Länge von 1,5 km und einer kleineren Brücke)
– Ansiedlung eines Schweinemastbetriebs in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG)
– Rückzahlungserfordernis eines Zuschusses für die Renaturierungsbemühungen auf dem bisher geplanten Ansiedlungsgrundstück
– Belastung der Sport- und Reitanlage durch mögliche Emissionen des Betriebs.
– Geplanter städtischer Zuschuss für die Aussiedlung und Emissionsreduzierung (damaliger Verwaltungsansatz 1,85 Mio. € ohne Verkehrsverbindung und Zuschussrückzahlung)
– keinen alternativen Standort für die Aussiedlung außerhalb des LSG Erwitter-Bruch ermöglicht.

Daher wurden die letzten drei Monate genutzt um intensive Verhandlungen zu führen. Diese ergaben folgenden neuen Plan

Die Stadt erwirbt ein Grundstück nördlich der ursprünglich geplanten Ansiedlungsstelle. Ein Teil der erworbenen Fläche wird für die Aussiedlung eines für die Umsetzung des 13. FNP-Änderung störenden Schweinemastbetriebs genutzt. Der Schweinmastbetrieb wird unter höchsten Tierwohlkriterien (wie von der Borchert-Kommission der Bundesregierung gefordert) und als emissionsarmer Betrieb errichtet. Außerdem wird der vorhandene Bestand an der Westernkötter Straße auf eine Schweinezucht von bis zu 500 Tieren in Form eines emissionsarmen Betrieb ohne Auswirkungen auf das Baugebiet (Umbau und Umrüstung der bestehenden Anlagen) umgerüstet. Hierfür erhält der Landwirt neben dem Grundstück auch einen Aussiedlungs- und Umrüstungszuschuss.

Die Restfläche bleibt im Eigentum der Stadt Erwitte und dient der Gewässerrenaturierung des Mühlenbachs. Entsprechende Fördermittel für den Erwerb der Teilfläche von 16.050m² werden beantragt und Refinanzieren den Erwerb zum großen Teil.

Der auf der o.g. Teilfläche entstehende Stallneubau wird über eine von Nord zuführende schon bestehende Wegeverbindung für den Zu- und Ablieferverkehr erschlossen und hält damit den Zu- und Ablieferverkehr für den Stallneubau aus dem Erwitter-Bruch hinaus. Der Weg dient aber Gleichzeit aber auch der Herstellung einer durchgängigen Radwegeverbindung zwischen Erwitte, Bad Westernkotten und Lippstadt. Etwaige Fördermittelkulissen für den Radwegebau sollen hier nach Möglichkeit genutzt werden. Außerdem soll ein Brückenbauwerk über den Mühlenbach für die Erschließung durch Rad-, Fuß- und landwirtschaftlichen Verkehr errichtet werden. Weiterhin soll die von Süden zuführende Wegeverbindung für den Rad-, Fuß- und landwirtschaftlichen Verkehr hergerichtet und attraktiver gestaltet werden. Auch für diese Maßnahme sollen etwaige Fördermittelkulissen genutzt werden.

Das bisher für die Aussiedlung vorgesehene Grundstück im LSG Erwitter-Bruch scheidet für die Aussiedlung des Schweinmastbetriebs aus und steht für die Renaturierungsplanungen des Mühlenbachs zur Verfügung. Der schon erhaltene Zuschuss muss daher auch nicht zurückgezahlt werden.

Der nun beschlossene Vorschlag hat aus Sicht der Verwaltung folgende Vorteile und greift die Kritikpunkte der Politik auf, da er:

– An- und Ablieferverkehre aus dem Erwitte-Bruch hält,
– eine Radwegeverbindung zwischen Erwitte, Bad Westernkotten und Lippstadt schafft,
– keine Störungen der Sport- und Reitanlagen zur Folge hat,
– zusätzlich weitere Schritte in der Renaturierung des Mühlenbachs eröffnet,
– keine Rückzahlung bereits geleisteter Förderungen zur Folge hat,
– höchstes Tierwohl im Stallneubau gewährleistet,
– geringer Ausbaukosten für die Anbindung zur Folge hat (Schwerlastausbau nur über rund 500m anstatt 1,5 km notwendig, Rest des Ausbaus, rund 900 m und Brückenbauwerk, nur für Rad-, Fuß- und landwirtschaftlichen Verkehr) und eine städtebauliche Entwicklung von Erwitte und Bad Westernkottem in einem großen Umfang möglich (Realisierung der 13. FNP-Änderung) und
– von den Kosten her weit unter den in der ersten Diskussion (HH-Plan 2020) geführten Summen liegt.